Artikel 1 – Präambel

Artikel 1.1. Benennung des Verkäufers

EURL HAUT ALLIER EVASION
Handelsname: Canoë Val d' Allier
Sitz: La tour 43380 Lavoute Chilhac
SIRET-Nummer: 89411616900018
Telefon: +33 4 71 77 44 80 E-
Mail: contact@canoe-vald allier .com
Gesetzlicher Vertreter: Stéphane PLET

der Vermieter bezeichnet

Artikel 1.2. Zweck

Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Vermietung von Kanus und Kajaks durch den Vermieter an jede Person mit der Rechtsfähigkeit zum Abschluss eines Vertrags ( nachfolgend „Kunde“ genannt ), unabhängig davon, ob es sich um einen Verbraucher oder einen Gewerbetreibenden im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes handelt.

Artikel 1.3. Definitionen

Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließt. Der Kunde muss volljährig und geschäftsfähig sein.

Gruppe: Eine Gruppe von 11 oder mehr Personen, die von einem Vertreter im Rahmen einer einzigen Reservierung gebucht wurden.

Teilnehmer: Jede Person, die an der Dienstleistung teilnimmt, auch wenn sie keinen direkten Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat.

Service: Kanu-, Kajak- und Raftingverleih sowie gegebenenfalls ein zusätzlicher Shuttle-Service hin und/oder zurück.

Online-Vertrag: Vertrag über den Kauf von Dienstleistungen auf der Website des Vermieters unter folgender Adresse: www.canoe-valdallier.com

Fernabsatzvertrag: Jeder Vertrag, der im Rahmen eines organisierten Systems des Fernabsatzes oder der Fernabsatzdienstleistungserbringung ohne gleichzeitige physische Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel bis zum Vertragsschluss/Angebotsabschluss geschlossen wird; ausgenommen ist die Internetseite.

Artikel 2 – Inhalt und Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten automatisch für alle vom Vermieter verkauften oder zum Verkauf angebotenen Dienstleistungen.

Sie gelten für Verkäufe, die über alle Vertriebs- und Marketingkanäle getätigt werden.

Jede Bestellung oder jeder Kauf setzt die vorbehaltlose Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, mit Ausnahme derjenigen, die vom Vermieter ausdrücklich akzeptiert wurden und im unterzeichneten Reservierungsvertrag/Angebot aufgeführt sind.

Der Kunde erklärt, diese allgemeinen Verkaufsbedingungen vor der Reservierung und dem Abschluss des unterzeichneten Vertrags/Angebots gelesen und akzeptiert zu haben.

Artikel 3 – Vorvertragliche Informationen

Der Kunde bestätigt, vor seiner Bestellung bzw. vor Abschluss des unterzeichneten Vertrags/Angebots diese allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen sowie alle in Artikel L. 221-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes aufgeführten Informationen in lesbarer und verständlicher Weise erhalten zu haben, sofern er Verbraucher ist.

Artikel 4 – Preis

Artikel 4.1. Endpreis und zusätzliche Steuern

Der Mietpreis wird in Euro inklusive aller Steuern (MwSt.) pro Boot oder pro Person für Rafting- und Wanderpakete angegeben. Für Gruppen kann ein Festpreis angeboten werden. Alternativ kann der Preis auch anhand der Teilnehmerzahl berechnet werden.

Im Preis sind die im unterzeichneten Angebot/Vertrag aufgeführten Positionen enthalten.

Artikel 4.2. Zahlungsbedingungen

Der Kunde versichert dem Vermieter, dass er über alle erforderlichen Berechtigungen zur Nutzung der bei Vertragsabschluss/Angebotsunterzeichnung gewählten Zahlungsmethode verfügt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Buchungsabwicklung und die Leistungserbringung auszusetzen, falls eine Zahlungsautorisierung durch offiziell anerkannte Stellen abgelehnt wird oder falls ein vertraglich fälliger Betrag nicht bezahlt wird.

Zahlungen des Kunden gelten erst dann als endgültig, wenn der Leasinggeber die fälligen Beträge tatsächlich erhalten hat.

Dem Kunden stehen je nach Art der gebuchten Dienstleistung verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung, die optimale Sicherheit bieten, darunter die folgenden:

a. per Kreditkarte oder Kundenkarte (Visa, Eurocard/Mastercard),

b. per Bankscheck,

c. per Banküberweisung (die Überweisungsgebühren trägt der Kunde),

d. durch Urlaubsgutscheine

e. in bar

Artikel 5 – Zur Vermietung bereitgestellte Ausrüstung

Die zur Miete bereitgestellten Geräte (nachfolgend „Geräte“) umfassen das, was in der Leistungsbeschreibung angegeben ist.

Es umfasst in allen Fällen:

  • Das/Die Boot(e)
  • Die Paddel
  • Schwimmwesten
  • Der/Die wasserdichte(n) Behälter
  • Helme, Neoprenanzüge (für Rafting-Aktivitäten)

Artikel 6 – Kaution

Der Vermieter kann zum Zeitpunkt der Buchung eine Kaution verlangen, deren Höhe im Angebot und in der Leistungsbeschreibung angegeben ist.

Diese Sicherheitsleistung kann im Falle einer Beschädigung des Geräts, für die der Kunde verantwortlich war, ganz oder teilweise einbehalten werden (unbeschadet der Möglichkeit, eine zusätzliche Entschädigung in Höhe des tatsächlich entstandenen Gesamtschadens zu fordern).

Artikel 7 – Nutzung von Mietgeräten

Mit der Mietbestätigung geht das Eigentum an den Mietgeräten für die gesamte Mietdauer auf den Kunden über. Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe der Geräte durch den Vermieter und endet mit der vertragsgemäßen Rückgabe der Geräte durch den Kunden an den Vermieter.

Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Ausrüstung pfleglich zu behandeln und sie in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat.

Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts der Ausrüstung verpflichtet sich der Kunde, die vollen Kosten des Schadens zu erstatten. Zur Information: Der Grundpreis für die gemietete Ausrüstung ist wie folgt:

_ Rettungswesten: 30 €, Doppelpaddel: 20 €, Einzelpaddel: 10 €, wasserdichter Behälter: 30 €, Shorty-Neoprenanzug: 20 €, Long-John-Neoprenanzug: 40 €.

Eine Bootsschadenversicherung ist im Service inbegriffen.

Artikel 8 – Pflichten des Kunden

Der Auftraggeber verpflichtet sich sowohl für sich selbst als auch für alle von ihm vertretenen Teilnehmer:

– dass jeder Teilnehmer 25 Meter schwimmen und dabei vollständig untertauchen kann,

– dass jeder Teilnehmer eine Rettungsweste (Schwimmhilfe) trägt,

– dass jeder Teilnehmer während der gesamten Segelperiode geschlossene Schuhe trägt

– die gesamte von diesem Service abgedeckte Ausrüstung in ihrem ursprünglichen Zustand an den Leasinggeber zurückzugeben

– am Tag der Leistungserbringung eine gültige private Lebenshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben,

– keine körperlichen oder geistigen Kontraindikationen für die Ausübung der Tätigkeit zu haben, insbesondere nicht schwanger zu sein,

– das Segeln mit einem Kind unter 6 Jahren zu unterlassen, keine Stiefel zu tragen, keine nautische Ausrüstung und keinen Müll auf der Regattastrecke zurückzulassen und keine an die Regattastrecke angrenzenden Privatgrundstücke zu betreten, sofern der Zutritt nicht ausdrücklich gestattet ist,

– dass alle Teilnehmer eine Übertragung der Bildrechte gemäß dem folgenden Artikel gestatten,

– und ganz allgemein die in Artikel 8 der Sicherheitscharta (beigefügt) festgelegten und vor Ort vom Vermieter oder seinen Teams erteilten Sicherheitsanweisungen zu befolgen.

Artikel 9 – Abtretung von Rechten

Der Vermieter kann Fotos oder Videos anfertigen, auf denen der Kunde zu sehen sein kann.

Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermächtigt der Kunde den Vermieter bedingungslos, sein Bild aufzunehmen und die während der Leistungserbringung aufgenommenen Fotos und anderen Standbilder, die ihn darstellen, zu verwenden.

Die Bilder dürfen vom Vermieter zehn Jahre lang weltweit in jeglicher Form und auf allen Medien unentgeltlich genutzt und verwertet werden. Es ist dem Vermieter jedoch untersagt, die Fotos und Videos kommerziell zu nutzen oder sie in einer Weise zu verwenden, die die Privatsphäre oder den Ruf des Auftraggebers oder der Teilnehmer beeinträchtigen könnte.

Artikel 10 – Reservierungen

Die Buchungsprozedur ist wie folgt:

- Online-Verkauf:

Der Kunde wählt die gewünschten Leistungen aus und legt sie in den Warenkorb. Anschließend bestätigt er die Buchung, akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und führt die Online-Zahlung durch. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail.

– Verkauf ohne Rezept:

Der Kunde trifft vor Ort ein und teilt dem Vermieter die gewünschten Leistungen mit. Er liest und akzeptiert die vor Ort ausliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und leistet anschließend die Zahlung.

– Fernabsatz:

Der Kunde kann per E-Mail oder telefonisch buchen.

Der Kunde teilt dem Vermieter die gewünschten Leistungen mit. Der Vermieter erfasst die Reservierung in der Verwaltungssoftware und versendet eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Am Tag der Leistungserbringung akzeptiert der Kunde vor Ort diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dort aushängen.

Im Falle einer Buchung (über einen beliebigen Kanal) durch eine Gruppe muss die endgültige Teilnehmerzahl dem Vermieter spätestens 2 Tage vor Beginn der Leistung mitgeteilt werden (nachfolgend „Bestätigung der Teilnehmerzahl“ genannt).

Artikel 11 – Kein Widerrufsrecht

Artikel L. 221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes sieht vor, dass das Widerrufsrecht bei Verträgen über Beherbergungsleistungen (ausgenommen Wohnunterkünfte), Güterbeförderungsleistungen, Mietwagen, Catering oder Freizeitaktivitäten, die an einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden müssen, nicht ausgeübt werden kann. Artikel L. 221-2 des Verbraucherschutzgesetzes schließt dieses Recht auch für Personenbeförderung und Pauschalreisen aus.

Der Vermieter macht sich das Fehlen eines Widerrufsrechts zunutze und weist darauf hin, dass der Kunde für alle Dienstleistungen, die unter Artikel L. 221-28 oder L. 221-2 des französischen Verbraucherschutzgesetzes fallen, kein Widerrufsrecht hat .

Artikel 12 – Sicherheit

Der Kunde akzeptiert die (beigefügte) Sicherheitscharta und verpflichtet sich, diese für sich selbst und alle Teilnehmer, für die er bucht, einzuhalten.

Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht von einem Erwachsenen (Erziehungsberechtigten) begleitet werden, dürfen keine Ausrüstung mieten. Sie bleiben in der Verantwortung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, die bestätigen müssen, dass sie mindestens 25 Meter schwimmen und selbstständig tauchen können.

Kanufahren steht allen ab 6 Jahren offen, vorausgesetzt, das Kind kann schwimmen, untertauchen und fühlt sich im Wasser wohl.

Der Vermieter kann weder die sportliche Leistungsfähigkeit noch den körperlichen oder gesundheitlichen Zustand der Teilnehmer überprüfen. Der Auftraggeber garantiert, dass alle Teilnehmer zur Teilnahme an der Aktivität in der Lage sind.

Die Teilnehmer bestätigen, dass für sie keine medizinischen Kontraindikationen gegen die Teilnahme am Angebot bestehen. Schwangeren Frauen wird von der Teilnahme abgeraten.

WARNUNG: Wenn bei einem Teilnehmer keine medizinische Kontraindikation vorliegt, er aber auf spezielle medizinische Betreuung oder Behandlungen angewiesen ist (Asthma, Diabetes usw.) oder sein Gesundheitszustand besondere Aufmerksamkeit erfordert (fragiles Gelenk, Rückenprobleme, obligatorisches Tragen einer Brille usw.), muss er unbedingt geeignete Notfallmedikamente gemäß den medizinischen Empfehlungen mitbringen und seinen Arzt um Rat fragen.

Der Kunde, der die Reservierung vorgenommen hat, trägt die alleinige Verantwortung und verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Besatzungsmitglieder über die notwendigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die Ausübung der Kanu-Kajak-Aktivität verfügen.

Der Kunde und die Teilnehmer verpflichten sich, die Sicherheits- und Navigationsanweisungen zu befolgen, die ihnen vom Team des Vermieters während der Sicherheitseinweisung vor Beginn der Leistung erteilt werden.

Der Auftraggeber und die Teilnehmer verpflichten sich außerdem, die Dienstleistungen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen zu erbringen, die ihr Urteilsvermögen beeinträchtigen könnten.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Personen, die den Anweisungen nicht Folge leisten und dadurch ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden könnten, die Dienstleistung zu verweigern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer während der Aktivität auszuschließen, wenn deren Verhalten den reibungslosen Ablauf der Aktivität stört oder die Sicherheit und Ruhe anderer Teilnehmer gefährdet. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.

Artikel 13 – Haftung

Der Vermieter ist für die verkauften Dienstleistungen haftpflichtversichert.

Jeder Teilnehmer muss für die Ausübung von Wildwassersportarten eine Haftpflichtversicherung (und vorzugsweise auch eine individuelle Unfallversicherung) bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl abschließen.

Bei einer unbetreuten Vermietung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle Teilnehmer über ausreichende Kenntnisse und technische Fähigkeiten zur Ausübung dieser Sportart verfügen müssen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden und der Teilnehmer; die Vermietungsfirma übernimmt keine Haftung.

Jeder Teilnehmer ist sich bewusst, dass er aufgrund der besonderen Beschaffenheit des aquatischen Lebensraums aufgrund der Abgeschiedenheit, der Isolation und der spezifischen Eigenschaften der Umgebung (insbesondere Flüsse, Bäche, Seen und Meere) bestimmten Risiken ausgesetzt sein kann. Er übernimmt diese Risiken wissentlich und muss die Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen einhalten sowie den Anweisungen des Verleihunternehmens und der Fachleute Folge leisten.

Der Vermieter haftet nicht für den Verlust, Diebstahl (auch aus Fahrzeugen) oder die Beschädigung von Gegenständen (z. B. Brillen, Kameras usw.), die die Teilnehmer während der Veranstaltung mitbringen, und für die es während der Veranstaltung zu einem solchen Vorfall kommen kann.

Mobiltelefone, Kameras und alle anderen wasserempfindlichen Geräte oder Gegenstände müssen durch eine vom Teilnehmer mitzubringende, geeignete wasserdichte Hülle geschützt werden. Die Vermietungsfirma übernimmt keine Gewähr für die Wasserdichtigkeit der Container und haftet nicht für Schäden am Inhalt, falls dieser durch Wasser beschädigt wird.

Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung der geliehenen Ausrüstung kann der Teilnehmer/Kunde aufgefordert werden, eine Entschädigung in Höhe des entstandenen Schadens oder eine vollständige Rückerstattung für die Ausrüstung zu leisten.

Artikel 14 – Vertragsänderung

Für Leistungen, die aufgrund des Kunden verkürzt, nicht in Anspruch genommen oder verspätet begonnen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der Vermieter ist dem Kunden gegenüber nur durch die verkauften Dienstleistungen gebunden.

Jegliche Änderung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Für die Änderung können zusätzliche Kosten anfallen, die dem Kunden vor ihrer Umsetzung mitgeteilt werden.

Bei Gruppenbuchungen gilt der volle Gruppenpreis (100 %), wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl geringer ist als die in der Bestätigung angegebene. Sollte die Gruppe ohne vorherige Benachrichtigung mit mehr Teilnehmern als ursprünglich gebucht anreisen, behält sich der Vermieter das Recht vor, den zusätzlichen Teilnehmern den Zutritt zu verweigern. Weigern sich die Kunden, die Gruppengröße auf die in der Bestätigung vereinbarte Anzahl zu reduzieren, kann der Vermieter die Leistung verweigern, und der Vertrag wird auf alleinige Kosten des Kunden gekündigt.

Artikel 15 – Beendigung des Vertrags

Artikel 15.1. Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Dienstleistung kündigen. Für eine wirksame Kündigung muss er den Vermieter per E-Mail oder Post informieren.

In diesem Fall wird der Leasinggeber vom Kunden die Zahlung von Kündigungsgebühren verlangen und kann die bereits geleisteten Anzahlungen oder den Restbetrag ganz oder teilweise gemäß folgendem Zeitplan einbehalten:

Mehr als 15 Tage vor dem Termin: Anzahlung wird zurückerstattet.

Zwischen 7 und 15 Tagen vor dem Termin: 10% des Gesamtbetrags der Einzahlung werden einbehalten.

Zwischen 2 und 7 Tagen vor dem Termin: 20% des Gesamtbetrags, der von der Einzahlung einbehalten wird .

Bei weniger als 48 Stunden Vorlaufzeit oder Nichterscheinen: Keine Rückerstattung der Anzahlung.

Bei einer Gruppenbuchung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn ein oder mehrere Mitglieder die Buchung stornieren, sobald die Teilnehmerzahl bestätigt wurde.

Wenn die Stornierung durch den Kunden jedoch auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, werden keine Stornogebühren fällig.

Der Stornierungstermin ist der Tag, an dem der Leasinggeber die Anfrage des Kunden erhält.

Artikel 15.2. Kündigung des Vertrags durch den Vermieter

Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag jederzeit vor Beginn der Dienstleistung zu kündigen. Dem Kunden wird eine Verschiebung oder eine Gutschrift angeboten. Lehnt der Kunde diese Option ab, wird ihm der Betrag erstattet.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigung, wenn die Stornierung auf die Unmöglichkeit der Durchführung der Dienstleistung unter optimalen Sicherheitsbedingungen (z. B. widrige Wetterbedingungen) oder auf das Eintreten höherer Gewalt zurückzuführen ist.

Artikel 16 – Schutz personenbezogener Daten

Artikel 16.1. Datenerhebung

Im Rahmen seines Kanu- und Kajakverleihgeschäfts implementiert und betreibt der Vermieter eine Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf Kunden und Begünstigte.

In dieser Funktion erhebt der Leasinggeber folgende personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, Titel, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, im Vertrag vermerkte Details, Zahlungsmethoden.

Artikel 16.2. Verfolgter Zweck

Die Erhebung dieser personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Vertrags unerlässlich. Verweigert der Auftraggeber die Bereitstellung dieser Daten, kann dies zu Schwierigkeiten bei der Erbringung der Dienstleistung führen, ohne dass der Vermieter hierfür haftbar gemacht werden kann.

Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Verwaltung des Kundenstamms des Vermieters im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrags und auf Grundlage der Einwilligung des Kunden erhoben. Sie werden nur für die Zwecke verwendet, denen der Kunde zugestimmt hat.

Genauer gesagt lauten die Ziele wie folgt:

– Identifizierung von Personen, die Dienstleistungen nutzen und/oder buchen

– Formalisierung der Vertragsbeziehung

– Erbringung der beim Vermieter gebuchten Leistungen

– Vertragsmanagement und Buchung (einschließlich Kanuzuteilung und Reiseorganisation)

– Kommunikation mit Partnern zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen durch die betreffenden Partner

– Buchhaltung, einschließlich Kundenkontenverwaltung und Kundenbeziehungsmanagement

– Abwicklung von Vorgängen im Zusammenhang mit dem Kundenmanagement

– Kommerzielle Kommunikation und Kundenakquise, Eventmanagement.

Artikel 16.3. Personen, die zum Zugriff auf die Daten berechtigt sind

Zugriffsberechtigt auf die im Rahmen des Leasinggebers erhobenen Daten sind die Mitarbeiter des Leasinggebers und seiner Partner, die an den vom Kunden angeforderten Dienstleistungen beteiligt sind, sowie gegebenenfalls die Unterauftragnehmer des Leasinggebers, die mit der Ausführung und/oder Verwaltung der Dienstleistungen befasst sind und in dieser Funktion bei der Verarbeitung mitwirken müssen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass dies in jedem Fall, unabhängig davon, ob es sich um Partner oder Unterauftragnehmer handelt, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erfolgt.

Artikel 16.4. Datenaufbewahrung

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist im Zusammenhang mit dem Verarbeitungszweck und maximal für 5 Jahre aufbewahrt.

Die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bankkarte des Kunden werden ausschließlich für die zur Abwicklung der Transaktion notwendige Zeit aufbewahrt.

Personenbezogene Daten von potenziellen Kunden, die keinen Buchungsvertrag mit Le Loueur abschließen, werden ab dem Datum der Erhebung drei Jahre lang aufbewahrt

Die für den Versand des Newsletters erforderlichen personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, bis der Kunde den Newsletter abbestellt.

Der Vermieter setzt organisatorische, technische, softwarebasierte und physische digitale Sicherheitsmaßnahmen ein, um personenbezogene Daten vor Veränderung, Zerstörung und unberechtigtem Zugriff zu schützen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Internet kein vollständig sicheres Umfeld darstellt und der Vermieter die Sicherheit von online übermittelten oder gespeicherten Informationen nicht garantieren kann.

Der Vermieter hat die Rechte und Pflichten der Kunden und Begünstigten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in einem Dokument mit dem Titel [Name angegeben] formalisiert, das unter der folgenden Adresse abrufbar ist: [Adresse] und auf Anfrage beim Vermieter erhältlich ist.

Artikel 16.5. Rechte der betroffenen Person hinsichtlich der erhobenen Daten

Gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen hat jeder Nutzer das Recht, aus berechtigten Gründen auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu ändern, der Erhebung und Verarbeitung zu widersprechen und sie zu berichtigen. Es ist möglich, die Berichtigung, Vervollständigung, Klarstellung, Aktualisierung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.

Diese Rechte können Sie ausüben, indem Sie einen unterschriebenen Brief an den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung schreiben, in dessen Namen und E-Mail-Adresse, und Ihrer Anfrage eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beifügen.

Der Vermieter hat einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt: Stéphane PLET.

Der Kunde kann jederzeit eine Beschwerde bei der CNIL gemäß den auf ihrer Website (https://www.cnil/fr) angegebenen Verfahren einreichen.

Artikel 16.6. Änderung der Klausel

Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung verpflichtet sich der Vermieter, die neue Fassung auf seiner Website zu veröffentlichen und die Nutzer mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail zu informieren.

Artikel 16.7. Widerspruch gegen telefonische Werbung

Sie haben die Möglichkeit, sich auf der folgenden Website in die Opt-out-Liste für Telefonmarketing einzutragen: http://www.bloctel.gouv.fr/.

Artikel 17 – Versicherung

Der Vermieter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung, die sein Geschäft abdeckt.

Der Kunde verpflichtet sich, eine aktuelle Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die alle von ihm verursachten Schäden abdeckt.

Artikel 18 – Streitbeilegung

Artikel 18.1. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht. Die Anwendung französischen Rechts entzieht dem Verbraucher jedoch nicht die zwingenden Bestimmungen seines Wohnsitzlandes. Dies gilt sowohl für materielle als auch für verfahrensrechtliche Bestimmungen.

Artikel 18.2. Mediation

Gemäß Artikel L.616-1 und R.616-1 des französischen Verbraucherschutzgesetzes hat der Vermieter ein Verbraucherschlichtungssystem eingerichtet. Die zuständige Schlichtungsstelle ist: SAS CNPM – MÉDIATION – CONSOMMATION. Im Streitfall kann der Verbraucher seine Beschwerde über die Website einreichen.

http://cnpm-mediation-consommation.eu

oder per Post an

CNPM – MEDIATION – VERBRAUCHERANGELEGENHEITEN
27, avenue de la Libération – 42400 SAINT-CHAMOND

Artikel 18.3. Online-Verkäufe

Falls der Kunde die Dienstleistung online erworben hat, wird er darüber informiert, dass er gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 die Möglichkeit hat, eine Beschwerde einzureichen und eine Streitbeilegungsstelle auf der folgenden Website auszuwählen:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=FR.

Artikel 18.4. Beweismittel

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die in den Informationssystemen des Vermieters gespeicherten Daten als unwiderlegbarer Beweis für Bestellungen, Anfragen und alle anderen Elemente im Zusammenhang mit der Nutzung des Geländes gelten. Diese Daten können, insbesondere vor Gericht, als Beweismittel in gleicher Weise wie jedes schriftliche Dokument verwendet werden.